handelsregister.de — neunzehn Jahre Bund-Länder-Portal im Praxistest
Seit Januar 2007 läuft das gemeinsame Registerportal der Länder. Die DiRUG-Reform vom August 2022 hat die Einsichtsgebühr abgeschafft — die Architektur darunter ist seitdem nahezu unverändert.
Mit dem Inkrafttreten des EHUG zum 1. Januar 2007 wurde der papierne Handelsregister-Auszug in Deutschland zur Ausnahme. Die siebzehn Landesjustizverwaltungen betreiben seither unter handelsregister.de ein technisch gemeinsames, organisatorisch föderales Portal — den sogenannten Common Registers Service. Die Architektur trägt bis heute, auch nach der zweiten großen Reform durch das DiRUG vom 1. August 2022.
Der Common Registers Service als Bund-Länder-Verbund
Hinter dem Portal steht kein zentraler Registerführer. Zuständig bleiben die Amtsgerichte am Sitz des jeweiligen Oberlandesgerichts. Die technische Klammer liefert ein gemeinsamer Service, der die siebzehn Register-Datenbestände unter einer einheitlichen Suchmaske bündelt. Ein Eintrag im Handelsregister B des Amtsgerichts München sieht im Portal aus wie ein Eintrag aus Stralsund — gepflegt wird er aber weiterhin am dortigen Registergericht.
Die Datenhaltung folgt einem standardisierten XML-Schema im OASIS-Format. Die XJustiz-Spezifikation, die das Bund-Länder-Gremium fortlaufend pflegt, definiert die Strukturdatensätze für Firma, Sitz, Vertretungsbefugnis, Kapital, Gesellschafter und Veränderungen. Jeder elektronisch geführte Registerauszug ist damit nicht nur ein PDF, sondern ein maschinenlesbares Dokument — die Grundlage für jede ernsthafte Schnittstellen-Recherche und für die Anbindung an das europäische BRIS, das seit dem 8. Juni 2017 die Register der Mitgliedstaaten über die EUID verkettet.
Vor und nach dem 1. August 2022
Bis Sommer 2022 galt eine moderate Gebührenordnung: 4,50 Euro für den aktuellen Ausdruck, 1,50 Euro für ein chronologisches Dokument, gestaffelt nach Abrufart. Praktiker erinnern sich an den Kontostand-Modus mit Vorab-Aufladung und die enge Zwölf-Stunden-Wiederabruf-Frist, in der derselbe Datensatz gebührenfrei nachgeladen werden konnte.
Mit dem DiRUG, dem Umsetzungsgesetz zur EU-Digitalisierungs-Richtlinie 2019/1151, fiel diese Gebühr für die reine Einsichtnahme. § 9 HGB in der Fassung seit 1. August 2022 normiert die Einsicht in das Register und die zum Register eingereichten Dokumente ausdrücklich als kostenfrei. Geblieben sind Gebühren nur noch für Beglaubigungen und für bestimmte Bescheinigungen. In den ersten Wochen nach Umstellung verzeichnete das Portal nach Angaben der Justizverwaltung eine Verzehnfachung der Abrufzahlen.
Parallel ermöglicht das DiRUG erstmals die Online-Beurkundung der Bargründung einer GmbH per Videokonferenz vor dem Notar nach § 2 Abs. 3 GmbHG. Die Online-Eintragung selbst läuft seither nach dem Konzept “Notar-zu-Gericht” elektronisch ohne Medienbruch.
Der österreichische und der schweizerische Vergleich
Der DACH-Blick relativiert das deutsche Modell. Das österreichische Firmenbuch wird seit Jahrzehnten zentral durch das Bundesrechenzentrum betrieben und über die elf akkreditierten Verrechnungsstellen wie Compass oder LexisNexis vertrieben. Die Einsichtnahme ist dort nach wie vor gebührenpflichtig — auch nach Umsetzung derselben EU-Richtlinie verlangt Österreich Abrufentgelte für den Auszug. Eine kostenfreie reine Einsicht in Strukturdaten existiert über die “Firmenbuchabfrage offene Register” nur eingeschränkt.
Die Schweiz hält mit dem Zefix-Portal des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister einen dritten Weg vor. Die Strukturdaten — UID, Firma, Sitz, Zweck, Organe — sind über Zefix frei abrufbar; die rechtsverbindliche Einsicht in die elektronischen Tagebucheinträge und Belege wird weiterhin über die kantonalen Handelsregisterämter und das Schweizerische Handelsamtsblatt SHAB abgewickelt. Das Schweizer Modell trennt damit strikter zwischen Strukturdaten als Open Data und beweispflichtigem Auszug, während Deutschland nach der DiRUG-Reform beides im selben kostenfreien Portal anbietet.
Die europäische Verkettung über BRIS
Eine zweite Klammer hat sich seit 2017 parallel etabliert. Das Business Registers Interconnection System BRIS verbindet seit dem 8. Juni 2017 die nationalen Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten über das e-Justice-Portal der Europäischen Kommission. Jede Eintragung erhält eine EUID — einen europäischen eindeutigen Bezeichner, in Deutschland aufgebaut aus dem ISO-Länderkürzel, der Registerart und der laufenden Nummer. Über die EUID lassen sich grenzüberschreitende Verschmelzungen, Sitzverlegungen und Zweigniederlassungen verfolgen, ohne dass die nationalen Registerführer untereinander direkt kommunizieren müssten. BRIS ist der technische Nachfolger des älteren European Business Register EBR, einer freiwilligen Kooperation der nationalen Register, die parallel weiterläuft, in der Bedeutung aber nachgelassen hat.
Was bleibt offen
Die wiederkehrende Kritik am deutschen Portal betrifft weniger den Kostenpunkt als die Benutzerführung: keine echte REST-Schnittstelle, keine Massenabfrage, kein dokumentierter Bulk-Download. Wer Strukturdaten in größerer Zahl auswerten will, weicht auf die kommerziellen Aggregatoren aus oder baut eigene Crawler. Die Open-Data-Forderungen der Justizminister-Konferenz aus dem Jahr 2024 zielen genau hierauf — bis zur Umsetzung dürfte das Portal in der heutigen Form aber noch eine Weile bestehen.